(intellektuelles Eigentum) bezeichnet durch Eigentumsrechte, meist Schutzrechte, geschütztes Wissen. Der Begriff beschreibt Ausschlussrechte an immateriellen Gütern und wird auch als Immaterialgüterrecht bezeichnet. Immaterialgüter sind z. B. Ideen, Erfindungen, Konzepte, geistige Werke, Informationen. Der Inhaber eines solchen Rechts ist z. B. der Schöpfer eines urheberrechtlichen Werks.
Das geistige Eigentum ist nicht mit dem sachenrechtlichen Eigentum gleichzusetzen. Ähnlich wie beim Sacheigentum handelt es sich jedoch um ein so genanntes ausschließliches Recht, das es dem Inhaber ermöglicht, über die Nutzung des geschützten Guts zu entscheiden.
Diese Rechte sind in der Regel durch internationale Abkommen geschützt und werden lizenziert, manchmal auch auf andere Weise übertragen, was den Vorgängen Veräußerung, Vermietung entspricht.
Quelle: Wikipedia